Nach dem Erlass des Ministeriums für Arbeit Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom 15.3.2020 gelten ab dem 17.3.2020 folgende Regelungen für das Teremeer.
1.) Der Tennisschulbetrieb ist einzustellen
2.) Zusammenkünfte auf der Anlage des Teremeer werden untersagt
3.) Die Umkleidekabinen und Duschen werden geschlossen
Jeder einzelne kann mit seinem persönlichen Verhalten dazu beitragen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen und das Ansteckungsrisiko möglichst gering zu halten. Wir bitten darum, die Empfehlungen und Vorgaben des Robert-Koch-Instituts und der Behörden zu befolgen. In den kommenden Wochen sollen die sozialen Kontakte eingeschränkt werden. Wir appellieren an das Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen, sein Privatleben so zu gestalten, das das Risiko für sich und andere möglichst gering bleibt.
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